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Ausbildungsbetriebe: wichtige Frist beachten!

Jetzt gilt es, für Betriebe, die Hauptschüler ausbilden wollen, die Frist zu wahren: Die Antragsfrist für das hessische Förderprogramm „Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler“ endet am 31. Oktober dieses Jahres.

Fördermittel

Aus dem Programm „Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler“ können Betriebe Zuschüsse erhalten, wenn sie Ausbildungsverträge mit Schülern der neunten Klasse einer allgemeinbildenden Schule schließen, sofern diese die Schule mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen und bei der Arbeitsagentur gemeldet sind.
Voraussetzung ist außerdem, dass das Ausbildungsverhältnis im gleichen Kalenderjahr beginnt und die zukünftige Nachwuchskraft mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet ist.

Hoher Zuschuss

Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbildungsjahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung. Informationen dazu sowie über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung für die Einstellung von Ausbildungsabbrechern, Altbewerbern oder benachteiligten Jugendlichen gibt es unter: www.rp-kassel.hessen.de.

3 junge Frisörinnen mit Bürsten und Scheren.
Hauptschüler eingestellt? Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbildungsjahr 50 Prozent, im zweiten noch 25.

Hauptschüler, die sich bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Marburg melden wollen, können unter 06421-605 153 Kontakt aufnehmen.
Arbeitgeber erreichen ihren Ansprechpartner im Arbeitgeberservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800-455 55 20.