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Kreis untersagt Feuerwerk in der Öffentlichkeit

Licht-, Farb- und Knalleffekte am Nachthimmel, fröhliches Miteinander und lautstarke Begrüßung des neuen Jahres… Nix da! Am heutigen Silvestertag sowie am 1. Januar 2021 ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum im Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt. Für den privaten Bereich wird dringend empfohlen, im selben Zeitraum auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten. 

Keine Gruppenbildung

Mit dem Verbot beziehungsweise dem Appell sollen Gruppenbildungen in der Öffentlichkeit verhindert und eine Überlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser durch Feuerwerksverletzungen vermieden werden. Verboten ist das Abbrennen im gesamten öffentlichen Raum, also beispielsweise an und auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen aber auch auf im privaten Eigentum stehende Flächen, wie etwa Parkplätze von Einkaufszentren oder Kirchplätze. 

Abgebrannter Böller auf der Straße
Der Landkreis verbietet Böllern im öffentlichen Raum. (Foto: Markus Distelrath)

„Indem wir es in diesem Jahr zum Jahreswechsel im wahrsten Sinne ruhiger angehen lassen, können wir die Mitarbeitenden in den Notaufnahmen und im Rettungsdienst ein Stück weit entlasten. Und einen weiteren Beitrag dazu leisten, dass sich die Verbreitung des Virus weiter verlangsamt“, sagt dazu Landrätin Kirsten Fründt.