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Im Landkreis: Straftaten rund ums Autofahren

Blitzer beschädigt:

Ob’s was nützt? Unbekannte beschädigten in Marburg zwei Radar-Messsäulen an der L3088, die an der Kreuzung zwischen Bauerbach und Schröck stehen.

Blitzgerät im Wohngebiet
Ob es den Tätern etwas gebracht hat, die Messsäulen zu beschädigen? (Foto: Planet Fox)

Zwischen 10 Uhr am vergangenen Donnerstag und 14.30 Uhr am Freitag entstanden die etwa 1.200 Euro hohen Beschädigungen. Die Marburger Polizei (06421-40 60) bittet um Hinweise zum Verursacher.

Geisterfahrer unterwegs

Die Marburger Polizei sucht Zeugen, die am Muttertag gegen 3.05 Uhr einen Falschfahrer auf der B3 bei Marburg bemerkten: Zeugen meldeten Sonntagfrüh den in Richtung Gießen fahrenden Pkw auf der nach Kassel führenden Fahrbahn der B3. Wenig später bemerkte eine Streife im Bereich der Abfahrt Niederweimar einen am Fahrbahnrand stehenden Pkw. Der Fahrer roch stark nach Alkohol – der Test ergab 1,9 Promille. Es folgte die Mitfahrt zur Polizeistation, wo ein Arzt eine Blutentnahme durchführte. Frische Beschädigungen am Auto und die Gesamtumstände erhärteten den Verdacht, dass es sich bei dem angetroffenen Mann um den Falschfahrer handelt. Der Autoschlüssel und der Führerschein blieben bei der Polizei, der Fahrer durfte gehen.
Die Marburger Polizei bittet um Zeugenhinweise: Insbesondere werden die Personen gebeten sich zu melden, die gegebenenfalls aufgrund des Falschfahrers ausweichen mussten, die eine Kollision mit der Leitplanke oder das schlussendliche Anhalten des Falschfahrers beobachtet haben.

Im Knast gelandet

Ein 45-Jähriger erschien am Samstag (8. 5.) auf einer Polizeistation in unserem Landkreis, um nachträglich einen Unfall zu melden. Im Gespräch mit dem Mann bemerkten die Polizeibeamten typische Anzeichen für einen vorausgegangenen Drogenkonsum. Ungünstig für den 45-Jährigen, da er mit dem Auto zur Polizeistation gekommen war.
Ein Urintest reagierte positiv auf Amphetamine. Eine Durchsuchung brachte eine geringe Menge Amphetamine sowie ein verbotenes Einhandmesser zutage – was beides jeweils eine weitere Strafanzeige gegen den Mann bedeutete. Abschließend kam heraus, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl vorlag. Somit brachten ihn die Beamten nach Abschluss aller Maßnahmen noch in die Justizvollzugsanstalt.