50.000 Euro und mehr: Das kann jetzt teuer werden!
Das Betreten ist zum Schutz bedrohter Tiere und Pflanzen untersagt. Trotzdem wird dort – am ehemaligen Steinbruch „Kohlenacker“ in Gönnern – gebadet, gelagert und jede Menge Müll hinterlassen. Deshalb wird das Gebiet rund um den Steinbruch in den kommenden Wochen vermehrt bestreift: Natursünder erwartet ein Bußgeld.
Bedrohte Arten
In dem ehemaligen Steinbruch leben zahlreiche vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen. Hier finden sich unter anderem verschiedene Orchideenarten, die Geburtshelferkröte und der Edelkrebs. Arten, die gerade bei gutem Wetter immer wieder jäh gestört werden, indem das Gebiet unerlaubterweise betreten, dort gebadet, campiert und Müll hinterlassen wird.
Bis 50.000 €
Unerlaubt deshalb, weil sich der Steinbruch in Privatbesitz der NABU-Stiftung Hessen befindet. Das Betreten ist also schon jetzt, privatrechtlich geregelt, grundsätzlich nicht erlaubt. Zudem können auf Grundlage des Naturschutzrechts in einzelnen Fällen Geldbußen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Um die wertvollen Flächen stärker zu schützen, werden sie in den kommenden Wochen verstärkt kontrolliert.
Um den Schutz weiter zu erhöhen, hat die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Marburg-Biedenkopf ein Verfahren auf den Weg gebracht, an dessen Ende das Gebiet auch ganz offiziell als Naturschutzgebiet gelten soll. Damit gelten dann noch schärfere Regeln: Das Betreten nicht zugänglicher Wege, Lagern, Baden, Angeln und Feuer machen können dann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.