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    „Mist gebaut“ – und was dann?

    Die Jugendgerichtshilfe wird tätig, sobald Polizei und Staatsanwaltschaft wegen einer zur Last gelegten Straftat ermitteln und es zu einer Verhandlung beim Jugendgericht kommen kann. Bei richterlichen Auflagen und Weisungen hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf daher eine Bandbreite von passgenauen Maßnahmen, zu denen die Jugendgerichtshilfe vermittelt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, der Justiz, Schulen und Unternehmen. Die jungen Menschen können so beispielsweise gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen oder an einem Verkehrsseminar teilnehmen. Information Die Jugendgerichtshilfe informiert, berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende nach eventuellen strafrechtlichen Verfehlungen. Sie ist beim Fachbereich Familie Jugend und Soziales und dort im Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst angesiedelt. Unterstützung Unterstützung bietet…