Amtliche Bekanntmachung aus Biedenkopf
Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf – Nachrücken in die Stadtverordnetenversammlung –
1. Frau Sophie Cyriax, Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), hat ihr Mandat als Mitglied der Stadtverordnetenversammlung niedergelegt. Gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz in der zurzeit gültigen Fassung rückt aufgrund der abgegebenen Stimmen als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Frau Anneliese Löser, Donauschwabenstraße 44, 35216 Biedenkopf, in die Stadtverordnetenversammlung nach.
2. Gegen diese Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Stadt Biedenkopf, 35216 Biedenkopf, Hainstraße 63, Zimmer 109, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz).