Bedroht die Blauzungenkrankheit jetzt auch unsere Bauern?
Mit dem zuletzt gemeldeten Ausbruch der Blauzungenkrankheit im rheinland-pfälzischen Bad Kreuznach ist die gefährliche Blauzungenkrankheit schon wieder ein Stück näher an Hessen herangerückt.
Das um den Ausbruchsbetrieb einzurichtende Sperrgebiet mit einem Radius von mindestens 150 Kilometern betrifft jetzt mehr als die Hälfte der Fläche des Bundeslandes; und auch Süd- und Mittelhessen sind in weiten Teilen betroffen.
Besonders der Handel von Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen) aus dem Sperrgebiet in seuchenfreien Regionen ist durch EU-Vorgaben strikt geregelt. Wiederkäuer, die nicht wirksam gegen das Virus der Blauzungenkrankheit geimpft sind, dürfen nur innerhalb des Sperrgebiets verbracht werden. Außerdem müssen alle Tierhalter im Sperrgebiet, die solche Tiere halten, diese Haltung bei der zuständigen Veterinärbehörde anmelden, falls noch nicht passiert.
Viraler Infekt
Die Ämter für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten erteilen Auskünfte zur Sache – auch etwa in punkto Ausnahmeregelungen.
Das Onlinelexikon Wikipedia schreibt zur Seuche folgendes: „Die Blauzungenkrankheit ist eine virale Infektionskrankheit von Wiederkäuern wie zum Beispiel Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab.
Anzeigepflichtig
Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können.“
Landwirtschaftsministerin Priska Hinz appelliert daher insbesondere an alle Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter, ihre Tiere gegen „BTV-8“ und auch gegen das Virus der Blauzungenkrankheit „Serotyp 4 (BTV-4)“ impfen zu lassen, damit die Seuche eingedämmt wird.