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Kalt erwischt: Polizei gibt Tipps fürs Autofahren im Winter

Die örtliche Kreispolizeibehörde gibt in der dunklen und kalten Jahreszeit hilfreiche Ratschläge. Winterreifen sollten natürlich längst aufgezogen sein – idealerweise seit Oktober. Denn, wer unter winterlichen Wetterbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss 60 Euro Bußgeld zahlen. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung werden sogar 80 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt es zu einer Gefährdung sind 100 Euro, bei einem Verkehrsunfall 120 Euro fällig!

Nicht nur ein Guckloch: Die Scheiben müssen freigekratzt werden. (Foto: Heiko A.)

❄ Außerdem rät die Polizei, darauf zu achten, dass die Beleuchtseinrichtungen des Fahrzeugs voll funktionsfähig und die Scheinwerfer richtig eingestellt sind.
❄ Eiskratzer, Handschuhe, Starthilfekabel, Handbesen, Frostschutzmittel gehören jetzt in jedes Kraftfahrzeug.
❄ Zu kontrollieren ist ebenso, ob Kühlwasser und Scheibenwischanlage ausreichend mit Frostschutzmittel versorgt sind.
❄ Am Vorabend einer Fahrt über die Witterungsbedingungen am nächsten Morgen informieren.
❄ Für freie Sicht sorgen! Beschlagene oder zugefrorene Scheiben erhöhen das Unfallrisiko. Wer nur ein Guckloch frei kratzt, gefährdet sich und andere. Außerdem droht ein Verwarngeld.
❄ Vor Fahrtantritt Schnee vom Autodach und der Motorhaube fegen, sonst wird er während der Fahrt auf die Front- und Heckscheibe geweht und sorgt für Sichtbehinderungen. Besonders gefährlich für nachfolgende Fahrzeugführer sind Schnee- und Eisplatten, die sich während der Fahrt vom Dach oder Kofferraum lösen.
❄ Vorsicht Nebel! Nebel-Fahrten erfordern höchste Konzentration! Bei Nebel den Sicherheitsabstand vergrößern. Schon bei ersten Nebelschwaden das Fahrlicht einschalten, um besser zu sehen und gesehen zu werden! Die Nebelschlussleuchte darf nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt!