Benutzte der „Bus-Schütze“ nur eine Zwille?
Nach Schüssen auf zwei Linienbusse vergangene Woche – Backland.News berichtete auf dieser Seite – ermitteln die Staatsanwaltschaft und die Kripo Wetzlar weiter gegen einen 43-Jährigen.
Nur eine Zwille?
Umfangreiche Spurensuche, daraus resultierende Ermittlungsergebnisse sowie weitere technische Auswertungen lassen einen dringenden Tatverdacht wegen eines versuchten Tötungsdeliktes nicht mehr aufrechterhalten. Vielmehr gehen die Ermittlungsbehörden davon aus, dass der 43-Jährige während der Fahrt aus seinem Fahrzeug heraus mit einer Zwille gegen die Scheiben der entgegenkommenden Busse schoss. (Hinweis: Die Zwille ist eine einfache mechanische Waffe und wird oft fälschlich als Schleuder bezeichnet.)
Kaution freigegeben
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hob eine Haftrichterin des Amtsgerichts Wetzlar den Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts eines versuchten Tötungsdeliktes am 27. Januar auf und gab die hinterlegte Kaution in Höhe von 100.000 Euro frei, wie Staatsanwalt Daniel Fass und Pressesprecherin Kerstin Müller bekanntgaben.