Lockerungen hier und da
Eher zögerlich werden aktuell die Spielplätze wieder besucht. Weil teilweise die Bolzplätze direkt neben den Spielplätzen liegen, hat man beispielsweise in Breidenbach beschlossen, auch das „Bolzen“ zu erlauben. In Biedenkopf hingegen ist es nach wie vor verboten. Da sind aber seit Mittwoch die Spielplätze wieder zugänglich.
In Bad Laasphe dürfen die Mädchen und Jungen seit dem gestrigen Donnerstag wieder klettern, rutschen und schaukeln. Auch gesperrte Wanderhütten sind hier wieder zugänglich – die Abstandsregeln gelten auch hier nach wie vor.
Was die Trauerfeiern anbelangt, so variieren die Vorgaben auch im Hinterland von Gemeinde zu Gemeinde. Im Einzelfall sollte man sich entsprechend persönlich informieren.
Ab dem 15. Mai können endlich auch Ferienwohnungen und Campingplätze vermietet und genutzt werden. Dauercamping und Zweitwohnungsnutzung bleiben gestattet. Und sogar Freizeitparks dürfen wieder öffnen – sofern das Hygienekonzept stimmt. Schwimmbäder und Saunen hingegen sind von der Erlaubnis zur Wiedereröffnung ausgenommen.
Verantwortung tragen!
Es gibt so viele wechselnde Informationen die auch von Bundesland zu Bundesland, innerhalb dieser und sogar von Kommune zu Kommune variieren können.
Wer es genau wissen möchte, informiert sich auf den jeweiligen offiziellen Seiten der betreffenden Stadt oder informiert sich – etwa vor einem Freizeitparkbesuch – auf der Website des Betreibers.
Wichtig ist vor allem, dass jeder eigenverantwortlich agiert, die Abstände einhält ebenso wie die Hygienerichtlinien. Denn bei rapidem Anstieg der Infektionszahlen werden die Einschränkungen wieder verstärkt.