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Biedenkopf

Mitteilungen der Stadtverwaltung

Bekanntmachung der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2020
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises hat die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands) zum Stichtag 1. Januar 2020 ermittelt.

Zentral geführt

Die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 17 der Hess. Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB – AV) werden landesweit zentral in einem digitalen Bodenrichtwert-Informationssystem geführt. Die Bodenrichtwerte, die wertbeeinflussenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke und die Boden-Richtwertzonen werden von der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters in Form einer digitalen Bodenrichtwertkarte im Internet veröffentlicht und sind voraussichtlich ab Juni 2020 einsehbar.
Die automatisierte Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte unter www.boris.hessen.de ist kostenlos, wie der Magistrat der Stadt Biedenkopf aktuell bekanntgibt.