Brandstiftung in Buchenau
Da in der abgebrannten Gartenhütte in Buchenau weder elektrische Geräte lagerten noch ein Stromanschluss bestand, ist die Brandentstehung durch eine technische Ursache ausgeschlossen.
Hoher Schaden
Als Brandursache bleiben daher nur vorsätzliche oder eventuell auch fahrlässiger Brandstiftung. Die Hütte im Garten in der Straße „Am Bachacker“ grenzte unmittelbar ans Wohnhaus. Durch das Feuer schmolzen drei Jalousien, eine Glasscheibe platzte. Der Schaden liegt bei mindestens 2.000 Euro.
Die Hausbewohner blieben unverletzt. Sachdienliche Hinweise zu verdächtigen Beobachten zur Brandzeit am Mittwoch zwischen 20 und 22 Uhr oder auch kurz davor bitte an die Kripo Marburg, Telefon 06421/406-0.