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„Keine Hygienekonzepte mehr nötig“

Bedingt durch die neue Coronaschutzverordnung, die seit dem 15. Juli gilt, gibt es nun weitere Lockerungen, was das Feiern und die Benutzung städtischer Gebäude angeht. So gilt nun etwa für Sportgruppen, dass sie kein eigenes Hygieneschutz-Konzept mehr vorlegen müssen, wenn sie eine städtische Sporthalle oder einen Turnraum für ihr Training benutzen möchten. Ab sofort reicht es aus, wenn sie eine entsprechende Rahmenvereinbarung ausfüllen, unterzeichnen und an die Verwaltung zurücksenden. Das teilt die Stadtverwaltung Bad Laasphe mit.

In den Ferien

Die Sporthallen an den Schulen werden entgegen der bisherigen Regelungen in den Sommerferien für Sportangebote für Kinder und Jugendliche geöffnet. „Durch die teilweise Öffnung der Turnhallen möchten wir unseren Vereinen die Möglichkeit eröffnen, ihren Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendbereich in wettergeschützten Räumlichkeiten fortzusetzen und den Jungen und Mädchen auf diese Weise eine Abwechslung in der schulfreien Zeit zu bieten“, sagt Bürgermeister Torsten Spillmann.

Feiern ist wieder möglich

Erwachsenengruppen bitte man aber weiterhin, ihren Trainingsort wenn möglich ins Freie zu verlagern oder, wie all die Jahre zuvor, mit dem Sportbetrieb bis nach den Sommerferien zu warten. Ferner dürfen ab sofort wieder private Feste aus herausragendem Anlass (Hochzeit, Tauf- oder Jubiläumsfeiern…) mit bis zu 150 Personen gefeiert werden. Der Mindestabstand und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind dabei nicht verpflichtend, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene getroffen wurden und der Veranstalter eine Gästeliste führt und diese für vier Wochen aufbewahrt – ganz egal, ob die Feier in geschlossenen Räumlichkeiten oder im Freien stattfindet.

Auch Trauerfeiern

Ähnliches gilt für Beerdigungen mit bis zu 150 Teilnehmern. Auch hier kann auf das Abstandsgebot und das Tragen einer Alltagsmaske ab sofort verzichtet werden, wenn geeignete Hygienemaßnahmen ergriffen wurden und – bei Trauerfeiern in geschlossenen Räumen – eine entsprechende Anwesenheitsliste geführt wird. Die Stadt Bad Laasphe hat ihre Trauerhallen deshalb wieder zur Nutzung freigegeben.

Hochzeitsgesellschaft auf einer Wiese - Gruppenfoto
Der Mindestabstand und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sind unter gewissen Voraussetzungen nicht mehr verpflichtend. Gerade bei einer Hochzeit ist dies wesentlich. (Foto: Kristie Carrier)

Ebenso sind für standesamtliche Trauungen weitere Lockerungen beschlossen worden. Die Stadt Bad Laasphe hebt daher die bisherige Beschränkung der Personenzahl bei Eheschließungen von sechs (Brautpaar plus vier Begleitpersonen) auf. Das Standesamt bittet jedoch um Verständnis dafür, dass – bedingt durch die Größe des Raumes – auch künftig nur eine bestimmte Anzahl an Gästen einer Heirat im Rathaus-Trauzimmer beiwohnen kann und bittet um vorherige Absprache.