
Überbrückungshilfe für coronagebeutelte Betriebe
Der Maximalbetrag der Überbrückungshilfe beträgt 150.000 Euro für drei Monate und soll den Besonderheiten stark betroffener Branchen Rechnung tragen. Dies sind unter anderem Unternehmen der Veranstaltungslogistik, des Caterings und der Veranstaltung von Messen, Reisebüros und Reisebusunternehmen, das Hotel- und Gaststättengewerbe, Kneipen, Clubs und Bars, Schausteller, Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Behindertenhilfe oder Profisportvereine der unteren Ligen.
Fragen stellen
Die IHK Lahn-Dill begrüßt den Start der Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und hat eine Hotline für ihre Mitgliedsunternehmen eingerichtet. Unter der Nummer 02771-842 11 11 oder 06441-94 48 22 22 beantworten die IHK-Experten von Montag bis Freitag zwischen 7.45 und 16.30 Uhr Fragen rund um die Antragsstellung.
Schnelle Auszahlung
Die Hilfe soll branchenübergreifend gewährt werden, wenn KMU ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten. Für viele Betriebe geht es noch immer um die Existenz. Eberhard Flammer, Präsident der IHK Lahn-Dill, mahnt an, die Hilfe so schnell wie möglich und unbürokratisch auszuzahlen.

„Vor allem Betriebe im Veranstaltungsbereich, aber auch Schausteller und Diskotheken leiden noch länger unter Einschränkungen, hohen Auflagen und massiven Umsatzausfällen. Die branchenübergreifende Überbrückungshilfe ist für sie entscheidend, denn mit Krediten lassen sich verpasste Umsätze vielfach nicht bewältigen. Die Überbrückungshilfe hilft diesen vor Corona kerngesunden Betrieben beim Überleben“, so Flammer weiter.

