Finanzielle Entlastung der Kommunen noch in 2020
Landrätin Kirsten Fründt will vom Kreistag noch in diesem Jahr einen Nachtragshaushalt zur Senkung der Kreisumlage verabschieden lassen und so die Städte und Gemeinden in der Corona-Krise finanziell entlasten. Man habe von Seiten des hauptamtlichen Kreisausschusses entschieden, kurzfristig einen Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen, der die Städte und Gemeinden mit einem Volumen von knapp 2,7 Millionen Euro noch im Jahr 2020 entlasten solle, erläuterte die Landrätin.
Mit Genehmigung
Der Nachtragshaushalt sieht eine Senkung der Kreisumlage um 0,75 Prozentpunkte für das laufende Haushaltsjahr vor und soll am 13. November im Kreistag eingebracht und in der letzten Sitzung des Jahres, am 18. Dezember, beschlossen werden. Notwendig ist noch die anschließende Genehmigung durch das Regierungspräsidium in Gießen, die zuständige Finanzaufsicht für den Landkreis.
Gesetzespaket macht’s möglich
Das Gesetzespaket beinhaltet die Erhöhung der Bundesbeteiligung an den von Landkreisen und kreisfreien Städten zu finanzierenden Kosten der Unterkunft innerhalb des Arbeitslosengeldes II. Zunächst sei unklar gewesen, ob die Erhöhung des Beteiligungssatzes von bisher 49 Prozent auf 74 Prozent nur für das letzte Quartal oder rückwirkend für das ganze Jahr 2020 gelten solle. Es stehe nun fest, dass die erhöhte Bundesbeteiligung rückwirkend für das ganze Jahr gezahlt werde, erläuterte Fründt.
Erhebliche Einschnitte
Der Landkreis nimmt dadurch sieben Millionen Euro mehr ein als im Haushalt geplant. „Mit den Koalitionsfraktionen von SPD und CDU ist abgestimmt, dass wir einen großen Teil davon unmittelbar an die Städte und Gemeinden weitergeben. Den Rest benötigen wir zur Sicherung der Kreisfinanzen in den nächsten beiden Jahren, in denen durch die Corona-Pandemie erhebliche Einschnitte und Belastungen auf uns zukommen“, erklärte Fründt.