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Falsche Uniform: Achtung, Betrug!

Aktuell warnt der Landkreis Marburg-Biedenkopf vor dubioser Rettungsdienst-Werbung. Hintergrund ist, dass in den vergangenen Tagen Personen angebliche Mitarbeiter einer Hilfsorganisation (in entsprechenden Uniformen) um Spenden oder eine Mitgliedschaft für diese Organisation warben. Sie behaupteten dabei, ohne Spenden oder Mitgliedsbeiträge könne der Rettungsdienst im Landkreis nicht mehr aufrechterhalten werden. 

Alles gelogen

Dazu teilt er Landkreis Marburg-Biedenkopf, dass der öffentliche Rettungsdienst nicht aus Spenden oder durch Mitgliedsbeiträge für Hilfsorganisationen finanziert wird. Das DRK mit der DRK Rettungsdienst Mittelhessen GmbH, die Johanniter Unfallhilfe und der Malteser Hilfsdienst sind vom Landkreis Marburg-Biedenkopf mit der Erfüllung des öffentlichen Rettungsdienstes beauftragt. Die Hilfsorganisation jedoch, für die die Personen um Spenden oder Mitgliedschaften warben, ist in Marburg-Biedenkopf gar nicht im Rettungsdienst eingesetzt.

2 Mitarbeiter im Outfit eines Pflegers, bzw. Rettungsassistenten
Die angeblichen Rettungsdienst-Mitarbeiter treten in entsprechender Uniform auf und erbitten Spenden. (Symbolfoto: Kevin Hartung)

Der Kreis warnt ausdrücklich davor, solche Spendengeschäfte auf der Basis fadenscheiniger und abenteuerlicher Geschichten abzuschließen.

Nicht zum ersten Mal

Bereits in der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass Organisationen, zum Beispiel auch mit Werbeständen vor Supermärkten für eine Mitgliedschaft werben, um etwa eine bessere rettungsdienstliche Versorgung zu erhalten. So wurde schon Geld für einen angeblichen neuen Baby-Notarztwagen (den es im Landkreis Marburg-Biedenkopf schon lange gibt) gesammelt.

Kompletter Unsinn

„Das ist alles kompletter Unsinn“, stellt der für den Rettungsdienst zuständige Kreisbrandinspektor Lars Schäfer klar. „Die rettungsdienstliche Versorgung im Landkreis Marburg-Biedenkopf ist sehr gut. Notärztinnen und Notärzte sowie die Rettungswagen sind so im Kreis verteilt, dass eine Versorgung innerhalb der gesetzlichen Hilfsfrist möglich wird“, sagt Schäfer. Über den Einsatz eines Rettungshubschraubers werde zudem auch nicht aufgrund einer Mitgliedschaft in irgendeiner Organisation sondern einzig aufgrund einer medizinischen oder taktischen Notwendigkeit entschieden.