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Ausbildungsbetriebe: wichtige Frist beachten!
Jetzt gilt es, für Betriebe, die Hauptschüler ausbilden wollen, die Frist zu wahren: Die Antragsfrist für das hessische Förderprogramm „Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler“ endet am 31. Oktober dieses Jahres. Fördermittel Aus dem Programm „Ausbildungsplatzförderung für Hauptschüler“ können Betriebe Zuschüsse erhalten, wenn sie Ausbildungsverträge mit Schülern der neunten Klasse einer allgemeinbildenden Schule schließen, sofern diese die Schule mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen und bei der Arbeitsagentur gemeldet sind.Voraussetzung ist außerdem, dass das Ausbildungsverhältnis im gleichen Kalenderjahr beginnt und die zukünftige Nachwuchskraft mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet ist. Hoher Zuschuss Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbildungsjahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung. Informationen dazu sowie über die Möglichkeiten…
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Ausbildungs-Förderung für Hauptschüler
Gute Nachricht für Betriebe, die Hauptschüler ausbilden wollen: Die Antragsfrist für das hessische Förderprogramm „Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler“ wurde um weitere drei Monate verlängert. Sie endet damit am 31. Oktober dieses Jahres. Aus dem Programm „Ausbildungsplatz-Förderung für Hauptschüler“ können Betriebe Zuschüsse erhalten, wenn sie Ausbildungsverträge mit Schülern der neunten Klasse einer allgemeinbildenden Schule schließen, sofern diese die Schule mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen und bei der Arbeitsagentur gemeldet sind. Wohnsitz in Hessen Voraussetzung ist außerdem, dass das Ausbildungsverhältnis im gleichen Kalenderjahr beginnt und die zukünftige Nachwuchskraft mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet ist. Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbildungsjahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung. Informationen dazu…