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    Agentur für Arbeit prüft Beschäftigung Schwerbehinderter

    Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Die Agentur für Arbeit in Marburg teilt nun mit, dass Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, eine Ausgleichsabgabe zahlen müssen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Die Abgabe wird an das zuständige Integrationsamt gezahlt und wird zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet. Bis Ende März Betriebe können das für das Anzeigejahr 2019 das Programm von der Homepage www.iw-elan.de herunterladen. IW-Elan ist eine Software, die Arbeitgeber bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige unterstützt. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht…