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Wer darf wieder öffnen? Wer nicht?
Hessen lockert ab dem heutigen Montag (20. April) mit der vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus einige der bestehenden Maßnahmen für den Handel. Dazu wurden die Auslegungshinweise aktualisiert. Das Wichtigste Geschäfte mit weniger als 800 Quadramter Verkaufsfläche können bei strikter Anwendung der Abstands- und Hygieneregeln wieder öffnen. Angesichts der Tatsache, dass sich die Mehrzahl der Nachbarländer für diesen Weg entschieden hat, wird Hessen auch größeren Einzelhändlern unter strengen Bedingungen die Öffnung erlauben: Sie müssen ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter reduzieren, und zwar so, dass die Abtrennung unmissverständlich und klar ist und auch durchgesetzt wird. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Größenbeschränkung nicht. Klargestellt wird unter anderem, dass sich in jedem Geschäft…