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Polizei informiert über neues Cannabisgesetz
Es war kein Aprilscherz: Seit 1. April ist das neue Cannabisgesetz in Kraft getreten. Das neue Gesetz streicht Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen und legalisiert Anbau, Besitz sowie die Abgabe unter bestimmten Voraussetzungen. Achtung bei Cannabiskonsum in Verbindung mit dem Straßenverkehr Was sich nicht geändert hat: Das Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln gehört zu den wesentlichen Unfallursachen im Straßenverkehr. Die Polizei möchte daher informieren und sensibilisieren im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr. „Die Rechtslage im Straßenverkehr hat sich nicht geändert. Es ist weiterhin untersagt, unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Es ist zu befürchten, dass in Zukunft…