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    Bekanntmachungen aus Biedenkopf

    Abräumung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Biedenkopf Nach Ablauf der Ruhefrist sollen ab September 2019 die nachstehend aufgeführten Grabstätten auf den Friedhöfen in Biedenkopf gem. §§ 11, 15, 24 der Friedhofsatzung der Stadt Biedenkopf vom 4. April 2019 in der derzeit gültigen Fassung abgeräumt und eingeebnet werden. Eine Verlängerung der Ruhefrist bei Reiheneinzelgrabstätten ist nicht möglich. Die Nutzungsfrist von Wahlgrabstätten kann auf Antrag verlängert werden. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung. Die einzelnen Grabstätten können durch Angehörige (Berechtigte) bzw. von ihnen beauftragte Personen bis 31. August 2019 abgeräumt werden. Nach diesem Zeitpunkt noch bestehende Grabstätten werden von Kräften der Friedhofsverwaltung abgeräumt und entsorgt. Der…