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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Biedenkopf
Amtliche Bekanntmachungen: Ausweisung einer Erweiterung eines Fördergebietes im Sinne des Städtebauförderungsrechtes Die Stadt Biedenkopf beteiligt sich im Rahmen einer interkommunalen Kooperation bei der Durchführung von Städtebauförderungsprogrammen. Hierzu wurde durch die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 26.11.2009 das Stadtumbaugebiet „Biedenkopf Altstadt“ im Sinne § 171b Baugesetzbuch ausgewiesen. In ihrer Sitzung am 22.11.2018 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, das Stadtumbaugebiet um den in folgendem Lageplan dargestellten Geltungsbereich (ehem. Badgelände) in Biedenkopf-Wallau zu erweitern. Dieser Geltungsbereich wird als Stadtumbaugebiet im Sinne § 171b Baugesetzbuch ausgewiesen. Die Ausweisung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Der Magistrat der Stadt Biedenkopf Im Auftrag: gez. Lothar Achenbach, Fachbereichsleiter Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 und Entlastung…