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Inzidenzstufe 1: ab sofort wieder neue Regelungen
Seit vergangenem Freitag gelten im Kreis Siegen-Wittgenstein wieder die Regelungen der Inzidenzstufe 1 (Inzidenz zwischen 10,1 und 35) der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Die Regeln Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt. Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt. Gastronomie: Innengastronomie ist ohne vorherige Testung möglich. Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist: Es gilt eine Begrenzung auf eine Person je zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche. Freizeit: Freibäder sowie kleinere Außeneinrichtungen dürfen ohne vorherige Tests öffnen. Bordelle usw. dürfen mit negativem Test öffnen. Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für bis zu 250 Personen öffnen,…
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Wie ist mit kontaminiertem Abfall umzugehen?
Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) weist auf wichtige Regeln zur Abfallentsorgung für Haushalte unter Quarantäne hin: Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Nicht in die Tonne! Ein Einwerfen von losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen. Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen. Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne oder Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen oder Säcke gegeben werden. Reinigung empfohlen Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren.…