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  • Biedenkopf

    Mitteilung aus Biedenkopf

    Amtliche Bekanntmachung: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr aufzustellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Download:Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen, wird ab dem 25. November auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-giessen.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird darüber hinaus während dieses Zeitraums in Papierform beim Regierungspräsidium Gießen zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse…