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Scooter, Hoverboard & Co.: Kommt jetzt endlich die Straßenverkehrs-Zulassung?

Elektro-Skateboard, Scooter, Elektroeinrad, -roller oder Hoverboard: Egal, unter welchem Namen die neuen, elektrischen Fortbewegungsmittel bekannt und beliebt sind – kaum eins von ihnen darf offiziell auf öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden.

Derzeit dürfen zum Beispiel diese Hoverboards gar nicht auf öffentlichen Straßen fahren, da sie nicht zugelassen sind. (Foto: Octavy)
Bedauerlich, wo sie doch so sparsam fahren, praktisch und handlich sind und so viele Möglichkeiten bieten. Vielerorts sind sie echt sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr – oder könnten es sein, so man sie offiziell auch außerhalb von privaten Flächen fahren dürfte.
Wie jetzt bekannt wurde, arbeitet die Bundesregierung derzeit an einer Zulassung von diesen sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen
zum Straßenverkehr, die teilweise 25 km/h und schneller fahren.
Auch für diese „Monocycles“ muss eine Lösung gefunden werden.

Der TÜV-Verband (VdTÜV) fordert dazu, diese Kleinstfahrzeuge mit Augenmaß zu regulieren. „Elektro-Tretroller sind Teil des zukünftigen Mobilitätsmixes in unseren Städten und sollten so flexibel und praktikabel wie möglich reguliert werden“, sagt beispielsweise Richard Goebelt, Bereichsleiter Mobilität beim TÜV-Verband. Im Mittelpunkt sollte dabei die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer stehen. Im aktuellen Entwurf der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ (eKFV) ist unter anderem eine Versicherungspflicht für E-Scooter vorgesehen.

Nicht mehr
im Bus mitnehmen?

Allerdings: Damit würden diese rechtlich Kraftfahrzeugen gleichgestellt. Nutzer von Elektro-Tretrollern dürften die Fahrzeuge dann nicht mehr im öffentlichen Personennahverkehr transportieren. „Ein Mitnahmeverbot in Bussen und Bahnen widerspricht aber dem Mobilitätsgedanken von E-Scootern“, sagte Goebelt. „Roller mit Elektromotor sind eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln, um kürzere Distanzen in einem urbanen Umfeld zurückzulegen.“ Daher, so fordert er, sollte eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen oder auch Nah- und Fernverkehrszügen grundsätzlich möglich sein.

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