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Auf den Weihnachtsmärkten: Präsenzstreife mit „Body-Cam“

„Eine Body-Cam auf den Schultern eines Polizeibeamten trägt ganz erheblich zur Deeskalation – etwa während einer Kontrolle – bei. Das zeigen alle bisherigen Erfahrungen der Hessischen Polizei, die das Einsatzmittel seit 2013 einsetzt. Diese Wirkung stärkt letztlich auch das Sicherheitsgefühl der Besucher der Weihnachtsmärkte“, ist sich Bodo Koch, der Leiter der Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf, sicher.

Bürgermeister Wieland Stötzel, Kriminaldirektor Koch, zwei Bedienstete des Ordnungsamtes, POKin Naumann, Heinz Frank, sowie POK Ruppersberg stellten die Body-Cam vor. (Foto: Polizei)

Zum umfassenden Maßnahmenkonzept der Vereinbarung „Sicheres Marburg“ gehören seit Mitte Juni dieses Jahres die gemeinsamen Präsenzstreifen der Ordnungspolizei der Stadt und der Polizei an den Lahnterrassen, der Oberstadt, rund um den Hauptbahnhof und am sogenannten Marktdreieck. Stadt und Polizei übertrugen die Idee dieser gemeinsamen Präsenzstreifen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und sind nun auch gemeinsam auf den Marburger Weihnachtsmärkten unterwegs. Die Polizei in Marburg nutzt seit 2017 die Body-Cam. Erstmals in diesem Jahr ist dieses wichtige Einsatzmittel auch auf den Weihnachtsmärkten von den Bürgerinnen und Bürgern zu sehen.

Abschreckend

Die Body-Cam schreckt potenzielle Aggressoren ab und trägt zu einer Deeskalation bei Kontrollmaßnahmen bei. Durch die ergänzende Tonaufnahme können nun auch die Weisungen der Polizei und mögliche verbale Aggressionen bis hin zu Beleidigungen dokumentiert werden und zur deeskalierenden Wirkung beitragen. Zudem wird der Beweiswert der kombinierten Bild- und Tonaufnahme auf Grund der Unveränderlichkeit als sehr hoch eingeschätzt.
Mit Einführung der Body-Cam erfolgte eine Optimierung der Ausstattung der Polizei. Sie erhöht den Schutz im Einsatz.

Anlassbezogen

Aufzeichnungen erfolgen übrigens anlassbezogen, etwa bei problematischen Kontrollen oder beim Schlichten von Streitigkeiten –
keinesfalls permanent. Daten werden nach Dienstende unmittelbar gelöscht, sofern sie nicht zur Strafverfolgung benötigt werden.