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Unsere Finanzämter wahren wieder den „Weihnachtsfrieden“

„Auch in diesem Jahr hält die Hessische Finanzverwaltung an ihrer Tradition fest. Die 35 Finanzämter in unserem Land wahren in den Tagen rund um die Geburt Christi den ‚Weihnachtsfrieden‘“, erklärte Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und fügt hinzu: „Es ist die ganz eigene Weihnachtsbotschaft unserer Verwaltung, dass wir an diesen Tagen grundsätzlich von belastenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger absehen.

Unbeschwert

Wir möchten, dass die Menschen möglichst unbeschwert und frei von Sorgen das Weihnachtsfest begehen können. Allen Steuerpflichtigen und deren Familien wünscht Schäfer mit dieser „schönen, hessischen Tradition“ besinnliche und fröhliche Weihnachtsfeiertage.
Hintergrund: Mit dem „Weihnachtsfrieden“ trägt die Hessische Finanzverwaltung dem besonderen Charakter des Festes durch verschiedene Maßnahmen Rechnung.

Keine Mahnung

Sie wird vom 20. bis 31. Dezember grundsätzlich
– keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen,
– Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen,
– Steuerpflichtige nicht zum Finanzamt vorladen,
– Vollstreckungshandlungen unterlassen,
– keine Außenprüfungshandlungen vornehmen und
– in Steuer- und Bußgeldverfahren
a) die Einleitung eines Steuerstraf- und Bußgeldverfahrens dem Steuerpflichtigen nicht bekanntgeben,
b) Steuerpflichtige nicht zur Vernehmung oder Anhörung vorladen,
c) keine Bußgeldbescheide zustellen und
d) Vollstreckungsmaßnahmen in Bußgeldsachen unterlassen.
Dies gilt laut Schäfer allerdings nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (etwa Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (etwa bei drohender Verjährung).