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Der Tote ist identifiziert – und weitere Polizeimeldungen

Identität geklärt:

Wie Backland.News gestern mitgeteilt hat, wurde in einem Stauweiher bei Driedorf ein treibender Leichnam gefunden. Kinder hatten den Toten beim Spielen entdeckt. Der Tote konnte inzwischen identifiziert werden. Es handelt sich um einen aus dem Irak stammenden Flüchtling, der in Driedorf wohnte. Die Obduktion der Leiche habe keine Hinweise auf Fremdeinwirkung ergeben, wie Oberstaatsanwalt Uwe Braun und Polizeihauptkommissar Guido Rehr, mitteilten.

Einbruch in Gladenbach

Beim Einbruch in ein Einfamilienhaus in der Gladenbacher Mühlstraße (am Donnerstag zwischen 14 und 21 Uhr) erbeuteten der oder die Täter Schmuck im Wert von mehreren hundert Euro. Nach den Spuren versuchten der oder die Einbrecher zunächst die nach hinten liegende Terrassentür aufzuhebeln, blieben aber trotz des dabei erzeugten Bruchs der Scheibe erfolglos.
Das Eindringen erfolgte letztlich durch die aufgehebelte Balkontür des Dachgeschosses. Diverse offene Schubladen und Schränke sowie geöffnete Behältnisse deuten auf ein Betreten und Durchsuchen mehrerer Räume hin. Der entstandene Schaden an den Terrassen beträgt etwa 1.000 Euro. Hinweise zu verdächtigen Beobachtungen zur Tatzeit, vielleicht gibt es ja Zeugen der „Kletterpartie“, bitte an die Kripo Marburg.

„Gefahrgut“-Kontrolle

Am Donnerstag gab es im Landkreis (an der B 3) eine große, mehrstündige Polizeikontrolle mit dem Schwerpunkt „Gefahrgut“. Die Beamten bemängelten zwischen 7.30 und 15.30 Uhr 39 (!) von insgesamt 58 überprüften Lastwagen! Neun Gefahrguttransporte waren mangelhaft. Drei Lkw-Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt. Eine Fahrerlaubnis war abgelaufen. In zwei weiteren Fällen war die im Ausland ausgestellte Fahrerlaubnis in Deutschland nicht gültig. Zur Gestattung der Weiterfahrt dieser Lastwagen bedurfte es dreier Ersatzfahrer.

Sage und schreibe 39 von insgesamt 58 überprüften Lastwagen wurden beanstandet. (Foto: Polizei)

Im Ergebnis stehen sechs Verkehrsstrafanzeigen und 47 Ordnungswidrigkeitenanzeigen, wobei es in etlichen Fällen Anzeigen gegen den Fahrer und gegen den Halter gab. Wegen geringerer anderer Verstöße mussten sieben Fahrer ein Verwarnungsgeld bezahlen.
Die Beamten stellten im einzelnen Verstöße gegen das Gefahrgutrecht, Güterkraftverkehrsgesetz, Fahrerlaubnisrecht, Fahrpersonalrecht, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz und Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie Verstöße gegen die Ladungssicherung und auch Geschwindigkeit fest. Erwähnenswert sind zudem die bei neun Lastwagen festgestellten technischen Mängel von denen es sich in sechs Fällen um mangelhafte Reifen handelte!