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Bad Laasphe

Unfallkommission analysierte Unfälle auf der L 718 bei Bad Laasphe

Sehr interessant: Die meisten Unfälle auf der L 718 bei Bad Laasphe wären durch Tempobeschränkungen oder Überholverbote gar nicht zu vermeiden gewesen. Zu diesem Ergebnis kommt die Unfallkommission des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die Kommission besteht aus Vertretern des „Landesbetriebes Straßen.NRW“, der Kreispolizeibehörde sowie des Kreises Siegen-Wittgenstein. Die Mitglieder haben aufgrund der aktuellen Unfälle auf der L 718 eine Analyse der Unfallsituation der letzten Jahre vorgenommen. Dabei ging es um die Streckenabschnitte 9 (Bad Laasphe, Abzweig Königstraße bis Abzweig K 53) und 10 (Abzweig K 53 bis Abzweig K 46).

Ganz
andere Ursachen

Bei den Unfällen lagen zum überwiegenden Teil Ursachen vor, die überhaupt nicht mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Zusammenhang stehen. Ursachen waren dagegen gesundheitliche Probleme des Fahrers, eine Verschmutzung der Fahrbahn (Kradfahrer), Winterglätte, ein Baum auf der Fahrbahn oder auch Fahrfehler. Letztere waren beispielsweise bei Fahranfängern ursächlich, denen die Erfahrung fehlte.

Regeln sind
zu beachten

Eine Unfallhäufungsstelle liegt dann vor, wenn an einer bestimmten Stelle oder auf einem begrenzten Streckenabschnitt von maximal 500 Metern mindestens drei Unfälle der gleichen Kategorie und des gleichen Grundtyps (Ursachen) aufgetreten sind. Beide Streckenabschnitte erfüllen diese Kriterien nicht.

Erst im Dezember verunglückte hier ein Corsa-Fahrer. (Archivfoto: Polizei)

Grundsätzlich verweist die Unfallkommission auf die Regeln der Straßenverkehrsordnung, die jeder Führerscheininhaber beherzigen muss. Gemäß Paragraph 3 der Straßenverkehrsordnung darf jeder nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrschen kann. Die Geschwindigkeit muss insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden. Selbst erlaubte Höchstgeschwindigkeiten von 50 km/h können je nach Witterung oder örtlichen Gegebenheiten zu schnell sein. Die Geschwindigkeit den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen, liegt in der Eigenverantwortung des Fahrers.

Keine anderen
Schilder nötig

Im Ergebnis ihrer Untersuchung hält die Unfallkommission Änderungen in der Beschilderung auf der L 718 nicht für erforderlich. Die Strecke wird aber weiterhin beobachtet werden.