
Für Handwerksbetriebe: Brandschutz-Seminar
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für Beschäftigte, Sicherung des Unternehmens und öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz. Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich aus folgenden Rechtsgrundlagen:
– Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
– Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
– Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
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Arbeitgeber müssen daher eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen. Für Baustellen gilt diese Notwendigkeit nur für stationäre Einrichtungen wie Baubüros, Unterkünfte, Werkstätten.
Die Schulung wird in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Marburg (Fachdienst Brandschutz) angeboten und durchgeführt. Termin ist Freitag, 29. November, von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr. Ort: Fachdienst Brandschutz der Stadt Marburg Erlenring 11, Marburg. Anmeldung ist erforderlich – im Internet unter www.handwerk-mr.de oder per Telefon: 06421-950 90.

