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„Dieses Gesetz brauchen wir dringend!“

„Weniger Hysterie täte der aktuellen Diskussion gut. Der nüchterne Blick auf die Fakten zeigt, wie dringend wir dieses Gesetz brauchen!“ Das sagt Hessens Finanzminister Thomas Schäfer in Bezug auf die neue Pflicht zur Bonausgabe.

Pflicht zur Bonausgabe

Hintergrund: Im Jahr 2016 verabschiedete der Bund ein Gesetz, mit dem die Manipulation von Registrierkassen der Vergangenheit angehören soll. Bestandteil des Gesetzes ist auch die Pflicht der Händler zur Ausgabe von Kassenbons. Diese Pflicht gilt nun seit dem 1. Januar dieses Jahres.  „Mogelkassen kosten den Staat, kosten uns alle Milliarden – und das schon viel zu lange. Durch die reformierte Gesetzgebung möchten wir gewährleisten, dass Kassendaten und andere digitale Aufzeichnungen mit Beginn des Vorgangs protokolliert und nachfolgend nicht mehr unerkannt verändert werden können“, erklärt Schäfer in einer E-Mail an Backland.News. „Dem systematischen Betrug am ehrlichen Steuerzahler soll damit weiter entschieden entgegengetreten werden.“

Schnell und einfach

Bereits seit dem 1. Januar 2018 können Prüfer der Finanzbehörden im Rahmen des neuen Instruments der so genannten Kassen-Nachschau ohne vorherige Ankündigung zur Überprüfung aller Kassen, unter anderem in Handel und Gastronomie, erscheinen. Doch erst durch die zeitnah oder zeitgleich mit dem Verkaufsvorgang erfolgende Belegausgabe, kann die Finanzverwaltung den ordnungsmäßigen Einsatz schnell und einfach nachprüfen.
Ohne Kassenbon ist technisch und damit auch zeitlich eine wesentlich umfangreichere Überprüfung der Kassensysteme notwendig.

Minister im dunklen Anzug mit verschränkten Armen lächelnd vor neutralem Hintergrund.
„Mogelkassen kosten den Staat, kosten uns alle Milliarden – und das schon viel zu lange“, sagt Finanzminister Thomas Schäfer. (Foto: HMdF)

Nur die verpflichtende Belegausgabe schaffe ein hohes Entdeckungsrisiko von Manipulationen an Kassensystemen. Denn alleine durch die verpflichtende Vorgabe, ein technisches Sicherheitssystem in den Kassen zu führen, lasse sich eine Manipulation nicht vollständig ausschließen.
Bei Unzumutbarkeit der Belegausgabe kann die Finanzverwaltung auf Antrag des Steuerpflichtigen prüfen, ob im Einzelfall eine Befreiung von der Belegausgabepflicht möglich ist. 

Und die Umwelt?

Der Minister betonte: „Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind auch mir wichtige Anliegen. Dass sich aber nun Vertreter der Wirtschaft vorrangig mit diesen Argumenten gegen die Bonpflicht aussprechen, halte ich für bewusst kalkuliert, um mit diesem äußerst populären Thema die öffentliche Meinung auf ihre Seite zu ziehen. Gescheut werden wohl eher die Kosten der Umrüstung.“

Zehn Milliarden Euro?

Gehe es wirklich um den Umweltschutz, dann dürften beispielsweise erst recht keine unnötig dicken Werbeprospekte in den Briefkästen landen, meint Schäfer und betont: „Für dieses Gesetz, und damit für mehr Steuergerechtigkeit, habe ich mich viele Jahre stark gemacht. Und ich bin froh, dass es sich nun endlich in der Umsetzung befindet. Denn durch Steuerbetrug mit manipulierten Registrierkassen entgehen der öffentlichen Hand jährlich schätzungsweise bis zu zehn Milliarden Euro.“