
Ast- und Strauchschnittgut: jetzt entsorgen
In Gladenbach kann jetzt wieder Ast- und Strauchschnittgut entsorgt werden. Natürlich müssen auch hier entsprechende Hygienerichtlinien eingehalten werden: Es wird jeweils nur ein Fahrzeug eingelassen. Außerdem müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und der Mindestabstand eingehalten werden.
Die Gebühren
Für die privaten Anlieferungen fallen Gebühren an: Für Kleinstmengen (Schubkarre, PKW-Kofferraum) 2 Euro, für Kleinfahrzeuge (Pkw, Kombi, Pkw-Anhänger) 7,50 Euro. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Pritschenwagen, Traktoren, Traktoranhänger) schlagen mit 10 Euro zu Buche, und bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen (LKW-Anhänger) sind 15 Euro zu entrichten.

Das Astmaterial kann heute am Freitag, 8. Mai, zwischen 13 und 17 Uhr und am morgigen Samstag, 9. Mai, von 9 bis 13 Uhr an die Annahmestelle „Am Alten Schwimmbad“ (OHGV-Schutzhütte, Hüttenweg) angeliefert werden. Laub und Grasschnitt sind verboten. Es gilt: Angenommen werden Ast- und Strauchschnitt, Baumwurzeln (frei von Erde und Steinen) und Stammholz bis maximal 70 Zentimeter Durchmesser.
Das wird abgelehnt:
Nicht angenommen werden allerdings einjähriger Heckenschnitt (unverholztes Material), wie etwa Liguster-, Hainbuche- und Thujahecken, dünnere Zweige mit hohem Laubanteil, Staudenrückschnitt, Laub- und Grasschnitt oder sonstige Grünabfälle.

