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„Mist gebaut“ – und was dann?
Die Jugendgerichtshilfe wird tätig, sobald Polizei und Staatsanwaltschaft wegen einer zur Last gelegten Straftat ermitteln und es zu einer Verhandlung beim Jugendgericht kommen kann. Bei richterlichen Auflagen und Weisungen hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf daher eine Bandbreite von passgenauen Maßnahmen, zu denen die Jugendgerichtshilfe vermittelt. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Jugendhilfe, der Justiz, Schulen und Unternehmen. Die jungen Menschen können so beispielsweise gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten, an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen oder an einem Verkehrsseminar teilnehmen. Information Die Jugendgerichtshilfe informiert, berät und begleitet Jugendliche und Heranwachsende nach eventuellen strafrechtlichen Verfehlungen. Sie ist beim Fachbereich Familie Jugend und Soziales und dort im Fachdienst Allgemeiner Sozialer Dienst angesiedelt. Unterstützung Unterstützung bietet…
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Ist aktuell der Kinderschutz gewährleistet?
„Es ist wichtig, dass Kinder in dieser aktuell schwierigen Situation bestmöglich geschützt werden. Deshalb braucht es auch die Mithilfe der Gesellschaft, darunter Nachbarn, Postboten, Lieferanten, Ärzte und andere Berufsgruppen in Kontakt mit Menschen und Kindern, die sehr aufmerksam auf die Kleinsten unserer Gesellschaft achten“, betont Landrätin Kirsten Fründt. Der Kinderschutz sei damit in Teilen auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zusätzliche Anstrengung Durch das Coronavirus steht ein großer Teil des gesellschaftlichen Lebens in Deutschland still. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus verändern auch den Alltag und fordern damit den Familien beim Zusammenleben zusätzliche Anstrengungen ab, die mitunter auch zur Überforderung führen können Es wird beraten Hausbesuche in kritischen Fällen durch den Allgemeinen…