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    Kreis untersagt Feuerwerk in der Öffentlichkeit

    Licht-, Farb- und Knalleffekte am Nachthimmel, fröhliches Miteinander und lautstarke Begrüßung des neuen Jahres… Nix da! Am heutigen Silvestertag sowie am 1. Januar 2021 ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im öffentlichen Raum im Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt. Für den privaten Bereich wird dringend empfohlen, im selben Zeitraum auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verzichten.  Keine Gruppenbildung Mit dem Verbot beziehungsweise dem Appell sollen Gruppenbildungen in der Öffentlichkeit verhindert und eine Überlastung der Notaufnahmen der Krankenhäuser durch Feuerwerksverletzungen vermieden werden. Verboten ist das Abbrennen im gesamten öffentlichen Raum, also beispielsweise an und auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen aber auch auf im privaten Eigentum stehende Flächen, wie etwa Parkplätze von Einkaufszentren oder…