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    Gaststätten und Dienstleister müssen Datenschutz gewährleisten

    „Von wegen ‚alte Schachtel‘: Als ich gestern beim Italiener war wollte der meinen Namen haben sowie Adresse und Telefonnummer!“ Spaß beiseite: Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass Gaststätten, Betriebe und Dienstleister bei der Erfassung von Kundendaten zur Nachverfolgung bei möglichen Corona-Infektionsfällen den Datenschutz gewährleisten müssen. Keine offenen Listen Öffentlich ausgelegte oder einsehbare Gästelisten mit den persönlichen Daten der Gäste wie Name, Adresse und Telefonnummer werden dem Anspruch an den Datenschutz nicht ausreichend gerecht. Eine datenschutzsicherere Methode wäre es beispielsweise, dass die Gäste ihre Daten zunächst einzeln auf einem kleinen Zettel eintragen. Weitere Informationen zum Datenschutz und den Anforderungen gibt es auf der Homepage des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit…