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Waldbrandalarmstufe A (hohe Waldbrandgefahr) wurde ausgerufen
Welche Folgen hat das konkret? Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Erlass vom 18. Juli aufgrund der weiterhin anhaltenden Wetterlage mit ausbleibenden landesweiten und ergiebigen Niederschlägen in Verbindung mit für die Jahreszeit hohen Temperaturen die Waldbrand-Alarmstufe A (hohe Waldbrandgefahr) bis auf weiteres für alle Landesteile Hessens ausgerufen. Eine nachhaltige Entspannung der Waldbrandgefahr ist vorerst nicht in Sicht. Kein offenes Feuer Offenes Feuer darf im Wald nicht angezündet werden. Das Rauchen im Wald ist ebenfalls untersagt. Anzeigen zur Verbrennung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen werden aus diesem Grunde derzeit nicht entgegengenommen. Auch Feuerscheine werden derzeit nicht ausgestellt. Die Verantwortlichen bitten um Verständnis und Beachtung.
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Es herrscht wieder akute Waldbrandgefahr
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Erlass vom gestrigen 6. August aufgrund der weiterhin anhaltenden Wetterlage (ausbleibende landesweite und ergiebige Niederschläge in Verbindung mit für die Jahreszeit hohen Temperaturen) die Waldbrand-Alarmstufe A ausgerufen. Das bedeutet hohe Waldbrandgefahr und gilt bis auf Weiteres für alle Landesteile Hessens. Keine Entspannung in Sicht Eine nachhaltige Entspannung der Waldbrandgefahr ist vorerst nicht in Sicht. Offenes Feuer darf im Wald nicht angezündet werden. Das Rauchen im Wald ist ebenfalls untersagt. Kein offenes Feuer Anzeigen zur Verbrennung von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen werden aus diesem Grunde derzeit nicht entgegengenommen. Auch Feuerscheine werden derzeit vom Fachbereich IV – Bauen und Planen nicht…