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Strenge Voraussetzungen zum Gebrauch von Schreckschusswaffen
Mit Feuerwerk, Böllern und Glockengeläut wird in der Silvesternacht das neue Jahr begrüßt. Nicht selten kommen dabei auch Schreckschusswaffen zum Einsatz. Erlaubt ist das allerdings nur in wenigen Fällen. Der Kauf und Besitz von Schreckschusspistolen ist für Volljährige ohne weiteres erlaubt. Wer eine solche Waffe „führen“, also außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen Grundstücks bei sich tragen will, benötigt seit 2003 den sogenannten Kleinen Waffenschein. Derzeit besitzen gut 2.300 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises eine solche Berechtigung. Nicht in der Öffentlichkeit Gerade in der Silvesternacht hat das Führen und Benutzen einer Schreckschusswaffe für viele eine besondere Bedeutung. Allerdings muss allen Besitzern, ob sie nur Besitzer oder…