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    Informationen für (Solo-) Selbstständige in der Corona-Krise

    Für die Selbstständigen, die freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosen-Versicherung versichert sind, hat die Bundesagentur für Arbeit jetzt die Regeln zum Arbeitslosengeldbezug und zu Beitragszahlungen gelockert, wenn sie durch die Corona-Krise unverschuldet arbeitslos geworden sind.Wenn Selbstständige die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung derzeit nicht zahlen können, gewähren die Arbeitsagenturen einen Zahlungsaufschub bis längstens Oktober 2020. Dafür müssen sich Versicherte nicht melden. Die noch ausstehenden Beiträge können dann auch in Raten zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme Selbstständige, die bereits innerhalb der letzten zwölf Monate Arbeitslosengeld bezogen, und erneut Arbeitslosengeld beantragt haben, können sich danach erneut freiwillig versichern. Diese Ausnahme gilt bis zum 30. September 2020. Bisher wurden Selbstständige bei einem zweiten Arbeitslosengeldbezug binnen eines…