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Grauer oder rosa Führerschein kann Probleme bereiten

Die Herbstferien stehen bevor. Viele Hinterländer Familien nutzen die Gelegenheit zu einer Kurzreise – viele auch ins Ausland. Wer im Urlaub mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, der sollte sich selbstverständlich mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes im Ausland auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder rosa Führerschein vorgezeigt wird. Ein Textauszug einer EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache schafft hier Abhilfe. Darauf weist die Verbraucherorganisation „Geld und Verbraucher (GVI)“ hin.

Bußgelder werden verhängt

Teilweise verhängen die Gesetzeshüter im Ausland sogar Bußgelder. Die rechtliche Grundlage ist allerdings die: Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis ins Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für die „alten Lappen“. Darauf sollten die ausländischen Gesetzesvertreter dann hingewiesen werden.
Um Schwierigkeiten bei Polizeikontrollen im Urlaub zu vermeiden, sollte daher im Ausland ein Textauszug der EU-Entscheidung (natürlich in der Landessprache) zusammen mit den Kfz-Papieren, mitgeführt werden. Daneben gehören zudem die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallbericht mit auf die Reise.

Selbst der rosafarbene Führerschein kann im Ausland Probleme bereiten. (Foto: Mondisso)

Die Texte für den alten Führerschein und Europäischen Unfallbericht, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation unter „www.geldundverbraucher.de“ unter „Kfz alter Führerschein (Auslandsreise)“ abgerufen werden, wie die Organisation wissen lässt.