Widerruf von Pkw-Leasingverträgen: Geheimtipp im Dieselskandal
22. September 2018/
„Verbraucher können ihren PKW-Leasingvertrag bei fehlerhafter Information über ihr Widerrufsrecht noch heute widerrufen. Das gilt zumindest für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden“, sagt der Fachanwalt Peter Hahn von der gleichnamigen Kanzlei. Nach Meinung von Fachleuten ist ein Widerruf des Leasingvertrags erfolgversprechend. (Foto: Hans Stolpe)
„Viele Leasingnehmer wissen gar nicht, dass auch ein PKW-Leasingvertrag widerrufbar ist, wenn er von einem Verbraucher geschlossen wurde und fehlerhafte Vertragsinformationen enthält“.
Fehler bei Vertragsinformationen
Da es für Leasingverträge keine Musterbelehrungen gibt, sind von PKW-Leasinggesellschaften zahlreiche Fehler bei den Vertragsinformationen gemacht worden. Nach Meinung der Experten sind bei jüngeren PKW-Leasingverträgen in fast allen Fällen die Vertragsinformationen fehlerhaft, so dass ein Widerruf erfolgversprechend ist. Als fehlende Pflichtangaben sind beispielsweise fehlende Angaben des Nettokreditbetrages, der Laufzeit des Vertrages und ein Hinweis darauf, dass der Leasingnehmer seine außerordentliche Kündigung in einer bestimmten Form – auf einem dauerhaften Datenträger erklären muss, zu nennen. Diese Ausgangssituation eröffnet beste Chancen, ein Klagverfahren zum Beispiel gegen die Volkswagen Leasing GmbH zu gewinnen oder sich zu guten Konditionen zu vergleichen.
Einzelfall prüfen
„Ob ein Widerruf eines PKW-Leasingvertrages für einen Verbraucher erfolgreich durchgesetzt werden kann, muss natürlich in jedem Einzelfall geprüft werden“, ergänzt Hahn. Bei Autokrediten und PKW-Leasingverträgen ist eine noch größere Klagewelle als bei Immobiliendarlehen zu erwarten. Laut dem Anwalt liegen bereits positive Urteile von acht bundesdeutschen Landgerichten vor.
Fahrzeug vorzeitig zurückgeben
Durch den Widerruf eines PKW-Leasingvertrages können Verbraucher ihr Fahrzeug vorzeitig zurückgeben und die Leasingraten meist sogar ohne Abzug eines Wertersatzes für die gefahrenen Kilometer zurückerhalten. Grundsätzlich gilt dies laut Hahn auch für Leasingverträge, die bereits beendet sind. Hahn-Rechtsanwälte bieten allen betroffenen Verbrauchern mit einem PKW-Leasingvertrag einen kostenfreien Erstcheck an. Weitere Informationen können Interessierte hier erhalten.
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