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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Biedenkopf

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Biedenkopf – Bauleitplanung der Stadt Biedenkopf. Hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.2 „Ludwigshütte“ der Stadt Biedenkopf – Stadtteil Kernstadt. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB sowie Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB
(1) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf hat am 01.03.2018
gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Aufstellung des VorhabenbezogenenBebau ungsplanes Nr.2 „Ludwigshütte“ der Stadt Biedenkopf – Stadtteil Kernstadt beschlossen.
(2) Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der nachfolgenden Übersichtskarte zu entnehmen und umfasst die Grundstücke Gemarkung Biedenkopf, Flur 20, Flurstücke 64/7 – 64/10, 64/23, 64/24.
(3) Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes i.S.d. § 8 BauNVO. Der Vorhabenträger ist an die Stadt herangetreten, den Standort, der derzeit schon durch Lagernutzungen vorbelastet und erschlossen ist, bauplanungsrechtlich vorzubereiten und zu sichern. Der Flächennutzungsplan sieht bereits gewerbliche Bauflächen in diesem Bereich vor. Geplant ist die Errichtung von Hallen und Gebäuden sowie Lagerflächen für die Holzlagerung und Bearbeitung.
Neben der Ausweisung von Bauflächen werden zum Entwurf des Bebauungsplanes Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit in die Planung aufgenommen, um den durch den Bebauungsplan vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt zu kompensieren und auszugleichen.
(4) Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
(5) In Ausführung des § 3 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegen die Planunterlagen (Planvorentwurf: Bebauungsplan und Begründung, Umweltbericht inkl. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag) in der Zeit vom 19. November 2018 – 21. Dezember 2018 einschließlich im Rathaus der Stadt Biedenkopf, Hainstr. 63, 35216 Biedenkopf, in Zimmer 227, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und Freitag
Jedermann hat in dieser Auslegungsfrist die Gelegenheit zur Information, sowie zur Äußerung von Anregungen und Hinweisen. Diese können schriftlich vorgelegt oder direkt zu Protokoll gegeben werden.
(6) Gemäß § 4b BauGB hat der Vorhabenträger das Planungsbüro Holger Fischer aus 35440 Linden mit der Durchführung des Verfahrens nach BauGB beauftragt.
Übersichtskarte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.2 „Ludwigshütte“, Kernstadt

Biedenkopf, den 12. November 2018
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag: gez. Lothar Achenbach, Fachbereichsleiter