Viertklässler bleiben nun doch noch zu Hause
Der Landkreis als Schulträger hatte die Weichen für die schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs am kommenden Montag gestellt. Es werde an über 60 Schulstandorten mit rund 3.000 Schülerinnen und Schülern gerechnet, die am Montag wieder am Unterricht teilnehmen, hieß es dazu.
Die Schulen wurden dafür „aufgerüstet“: Handwaschbecken, Seifenspender und Papierhandtücher sind in ausreichender Zahl vorhanden.
Zudem wurden die Sekretariate mit einem entsprechenden Schutz ausgestattet. Auch Desinfektionsmittel steht bei Bedarf zur Verfügung. Zudem sollen die Reinigungsintervalle für die Sanitärbereiche und Kontaktflächen (etwa Türklinken oder Treppengeländer) erhöht werden.
Keine Grundschüler
Allerdings: Die Viertklässler bleiben nun doch noch zu Hause. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat gestern angesichts der viralen Problematik die Schulpflicht für Viertklässler außer Kraft gesetzt.
Die Viertklässler, so die Begründung, würden im Vergleich zu den Schülern der unteren Klassen, denen (aus Gründen des Infektionsschutzes) der Schulbesuch bis zum 3. Mai weiter untersagt werde, einer höheren Infektionsgefahr ausgesetzt. Das sei eine unzulässige Ungleichbehandlung.
Keine Maskenpflicht
Die Viertklässler sollten mit einem vorgezogenen Unterricht besser auf den Übergang in die weiterführende Schule vorbereitet werden.
Für die jeweiligen Abschlussklassen (Haupt- und Realschule sowie Abiturienten) allerdings bleibt es in Hessen beim Schulstart am Montag: Hier sehen die Richter eine Sondergenehmigung gerechtfertigt. Maskenpflicht besteht an den Schulen selbst nicht, allerdings im öffentlichen Personnennahverkehr, sprich: in den Bussen.