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„Straftaten, die Kopfschütteln auslösen“

Verfassungswidrig!

Wer war Zeuge des Tuns in der Wallauer Bahnhofstraße? Mit Hakenkreuzen und einem damit zu verknüpfenden Namen beschmierten Unbekannte vier Brückenpfeiler des „Wallauer T“. Der oder die Täter benutzten rote Farbe.
Die Verwendung der Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und gleichzeitige Sachbeschädigung muss vor Donnerstag passiert sein. Die genaue Tatzeit steht allerdings nicht fest. Wer kann sachdienliche Angaben machen? Wer kann Hinweise geben, fragt die Kripo Marburg und erbittet Hinweise unter 06421/406-0.

Pietätlos

„Es gibt Straftaten, die lösen auch bei der Polizei einfach nur Kopfschütteln aus. Dazu gehören definitiv die Straftaten, wie der Diebstahl von Dekorationsgegenständen auf Gräbern“, findet Polizeisprecher Martin Ahlich.

Grab und oben auf dem Grabstein eine kitschige Engelfigur aus Stein. Sitzend.
Derzeit ermittelt die Polizei Marburg unter anderem wegen des Diebstahls eines Engels aus Stein. (Symbolfoto)

Derzeit ermittelt die Polizei Marburg wegen des Diebstahls eines Engels aus Stein und eines Grablichts. Tatort war der Friedhof in Amönau. Die Hinterbliebene stellte den Diebstahl am 10. Juni um 16 Uhr fest.

Diebisch

Trotz der Anbindung mit einem Kabelschloss an einem Metallständer gelang der Diebstahl eines Trekkingrades. Das weiße Corratec Fashion stand zur Tatzeit zwischen 18 Uhr am Freitag, 5. Juni und 13 Uhr am nächsten Tag vor dem Anwesen Heinrich-Heine-Straße 2b in Marburg. Wer hat den Diebstahl beobachtet?

Berauscht

Im § 316 des Strafgesetzbuches heißt es: “ Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.“
Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Wer, wie der am Donnerstag überprüfte 19-Jährige mit (laut Test) über 2 Promille mit dem Rad fährt, muss sich wegen der genannten Tat verantworten. Die Polizei beendete die Fahrt und veranlasste die notwendige Blutprobe.

Beschädigt

Nicht „nur“ mit einer Blutprobe und dem Ende der Fahrt, sondern auch mit einem erheblichen Sachschaden durch den verursachten Unfall endete in der Nacht zum Freitag die Autofahrt eines 32 Jahre alten Mannes. Sein Alkotest zeigte etwas über 1,4 Promille. Er war mit seinem Pkw auf der Großseelheimer Straße von der Straße abgekommen.
Dabei überfuhr der Wagen zunächst zwei Baumschutzbügel und einen kleinen Baum. Die weitere Fahrt nach dem Gegenlenken endete auf der gegenüberliegenden Seite an einer Steinmauer. Der massive Frontschaden liegt nach ersten Schätzungen bei vermutlich rund 10.000 Euro. Der Fahrer blieb unverletzt.

Unklar

An Fakten bislang bekannt: – ein „schepperndes“ Geräusch am Donnerstag, um 22.36 Uhr. Zwei offenbar weibliche Personen mit einem Fahrrad auf dem Gehweg neben einem weißen Peugeot 3008 – die Beobachtung des offensichtlichen Fotografierens des Kennzeichens des Peugeots durch eine der Radlerinnen – die spätere Feststellung eines Schadens in Höhe von etwa 500 Euro am hinteren linken Radlauf des Autos und an der Alufelge des dortigen Reifens.
Aufgrund dieser Fakten liegt die Vermutung nahe, dass eine der Radlerinnen den Schaden verursachte. Die spätere Fahndung nach den zwei Frauen blieb erfolglos.