Aus dem Rathaus
Amtliche Bekanntmachungen
Bauleitplanung der Stadt Biedenkopf – hier: Bebauungsplan Nr. 22 „P + R Anlage mit Busbahnhof“, Stadt Biedenkopf, Kernstadt
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Biedenkopf hat in ihrer Sitzung am 2. 7.2020 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „P + R Anlage mit Busbahnhof“ sowie der Begründung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im Zentrum der Kernstadt Biedenkopfs in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof.
Im Norden wird der Geltungsbereich durch die Straßen „Am Bahnhof“ und „Auweg“ begrenzt, in südlicher Richtung schließen die Gleisanlagen des Bahnhofs sowie die Lahn an. Er umfasst in der Gemarkung Biedenkopf, Flur 1, mehrere Flurstücke mit einer Größe von ca. 5.340 m².
Hinzu kommt eine externe Ausgleichsfläche in der Gemarkung Wallau, Flur 24, Flurstück 47/4 tlw. mit einer Größe von ca. 2.210 m².
Verfahrensvorschriften
Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften gem. § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beim Zustandekommen des Bebauungsplans unbeachtlich werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Stadt Biedenkopf geltend gemacht worden ist. Ebenfalls unbeachtlich werden eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Bebauungsplans gegenüber der Stadt Biedenkopf geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 23. 7. 2020 bis einschließlich 28. 8. 2020 im Rathaus der Stadt Biedenkopf, Hainstr. 63, 35216 Biedenkopf, Zimmer 227, während der allgemeinen Dienststunden: Montag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr öffentlich aus und kann von jedermann eingesehen werden.
Mit Termin
Auf Grund der aktuellen Einschränkungen zur Entschleunigung der Weiterverbreitung des Coronavirus ist eine Einsichtnahme im Rathaus nur nach vorheriger Terminabsprache (Telefon 06461-704 404) möglich. Gemäß § 4a (4) BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.biedenkopf.de unter der Rubrik Rathaus/Leben in Biedenkopf/Bauen/Bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zum Bebauungsplan abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Planungsbüro
Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Biedenkopf personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro. Die Stadt Biedenkopf hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.
Der Magistrat der Stadt Biedenkopf
Im Auftrag: gez. Thorsten Schmack, Fachbereichsleiter