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Polizei warnt aktuell vor Haustürgeschäften

Derzeit gibt es erste Meldungen aus der Bevölkerung, dass sich sogenannte „reisende Handwerker“ im Landkreis aufhalten. In zwei Fällen wurden durch die englisch sprechenden Personen Reinigungsarbeiten an dem Straßenpflaster angeboten. Polizeiliche Erfahrungen zeigen, dass diese Personen ihren Aufenthalt oftmals nutzen, um handwerkliche Arbeiten durchzuführen, die auf den ersten Blick günstig erscheinen.

Zwingend nötig?

Diese „reisenden Handwerker“ sind dabei durchaus flexibel und mobil und beschränken sich örtlich nicht ausschließlich auf den Nahbereich der derzeitigen Verweilorte. Das Verhalten der Handwerker muss nicht zwangsläufig ein strafbares Verhalten darstellen. Dennoch: Oft erweist sich das durchgeführte Handwerk als nicht fachgerecht oder es wurde mit minderwertigen Materialien ausgeführt. Daher können sich die Folgekosten um ein Vielfaches erhöhen.

Mit Druck

Zudem haben die bisherigen polizeilichen Erfahrungen gezeigt, dass sich diese Handwerker nicht immer an die zuvor ausgehandelten Vereinbarungen halten, sondern plötzlich ein Vielfaches als Lohn verlangen. In der Vergangenheit wurden dabei oftmals Kunden teils massiv unter Druck gesetzt, indem sie beispielsweise die Arbeiten nicht oder erst nach Bezahlung beendeten. Nach ihrem Werk verschwanden sie auf Nimmerwiedersehen. Der Kunde stand dann ohne Rechnung da, hatte keine Anschrift oder Ansprechpartner, um etwaige Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können.

Mann arbeitet auf einem gedeckten Dach
Die reisenden Arbeiter tauchen unangemeldet auf und bieten in ihren Augen zwingend notwendige Arbeiten am Dach, der Dachrinne oder auch Asphalt-, Pflaster- oder Teerarbeiten an. (Foto: Mario Ohibsky)

Die Polizei rät dringend von solchen Geschäften ab. „Ein Schnäppchen, dass in der Regel keines ist“, meint Polizeisprecher Jürgen Schlick. „Man ist mit Sicherheit besser beraten, sich für eine tatsächlich notwendige Reparatur nach entsprechenden Kostenvoranschlägen einer ortsansässigen Firma zu bedienen. Die Folgekosten zur Beseitigung der nicht fachgerechten Arbeit mit minderwertigen Materialien durch die reisenden Handwerker würden die tatsächlich notwendigen Kosten nur in die Höhe treiben.“ Weitere Informationen zum Schutz vor derartigen Betrügereien stehen im Internet unter www.polizei-beratung.de.