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Ausbildungs-Förderung für Hauptschüler

Gute Nachricht für Betriebe, die Hauptschüler ausbilden wollen: Die Antragsfrist für das hessische Förderprogramm „Ausbildungsstellen für Hauptschülerinnen und Hauptschüler“ wurde um weitere drei Monate verlängert. Sie endet damit am 31. Oktober dieses Jahres. Aus dem Programm „Ausbildungsplatz-Förderung für Hauptschüler“ können Betriebe Zuschüsse erhalten, wenn sie Ausbildungsverträge mit Schülern der neunten Klasse einer allgemeinbildenden Schule schließen, sofern diese die Schule mit höchstens einem Hauptschulabschluss verlassen und bei der Arbeitsagentur gemeldet sind.

Wohnsitz in Hessen

Voraussetzung ist außerdem, dass das Ausbildungsverhältnis im gleichen Kalenderjahr beginnt und die zukünftige Nachwuchskraft mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet ist. Der Zuschuss beträgt im ersten Ausbildungsjahr 50 Prozent, im zweiten Jahr 25 Prozent der Ausbildungsvergütung. Informationen dazu sowie über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung für die Einstellung von Ausbildungsabbrechern, Altbewerbern oder benachteiligten Jugendlichen gibt es unter:
www.rp-kassel.hessen.de.

Azubi beim Schweißen mit Kittel und Schweißermaske
Wer Hautpschüler ausbildet, kann Fördermittel beantragen. (Foto: Mike Linderer)

Hauptschüler, die sich bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Marburg melden wollen, können unter 06421-605 153 Kontakt aufnehmen.
Arbeitgeber erreichen ihren Ansprechpartner im Arbeitgeberservice unter der kostenfreien Rufnummer 0800-455 55 20.