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Lappen geht – Karte kommt

Der Umtausch der alten Führerscheine ist gesetzlich vorgeschrieben. Betroffen sind zunächst Personen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden. Sie müssen laut Verordnung bis spätestens zum 18. Januar 2022 einen aktuellen EU-Kartenführerschein haben. Ansonsten drohen im Rahmen einer Polizeikontrolle Verwarngelder. Die Kreisverwaltung rät deshalb allen Betroffenen, die Sonderöffnungszeiten zu nutzen.

Der rosafarbene Führerschein kann beispielsweise heute schon im Ausland Probleme bereiten. Er soll in Kürze der Vergangenheit angehören. (Foto: Mondisso)

Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein bietet Sondertermine an: Der Umtausch von alten Papier-Führerscheinen in neue EU-Kartenführerscheine ist am kommenden Samstag (11. Dezember) von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr in der Zulassungsstelle in Siegen, St.-Johann-Straße 23, und von 7.30 Uhr bis 13 Uhr in der Zulassungsstelle in Bad Berleburg, Am Breitenbach 1, möglich.

Nicht alle

Wer bereits in der Vergangenheit auf einen EU-Kartenführerschein umgestellt hat, oder wer vor 1953 geboren wurde, ist aktuell nicht vom Umtausch betroffen.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Umtauschwillige ihren Personalausweis, den alten Führerschein sowie ein aktuelles, farbiges Passfoto (35x45mm, nicht zwingend biometrisch) mitbringen. Der Umtausch kostet 38 Euro. Die Gebühr kann sowohl bar als auch per GiroCard bezahlt werden.

Der Umtausch von alten Papier-Führerscheinen in neue EU-Kartenführerscheine ist angelaufen. (Foto: Wilfried Pohnke)

Die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein weist darauf hin, dass während der Sonderöffnungszeiten am kommenden Samstag ausschließlich Führerschein-Umtauschvorgänge möglich sind. Für alle anderen Anliegen steht die Fahrerlaubnisbehörde zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. Zu diesen Öffnungszeiten ist auch jederzeit – unabhängig von den Sonderöffnungszeiten – der Führerscheinumtausch möglich.

Auch in Marburg-Biedenkopf

Natürlich wird auch in Marburg-Biedenkopf entsprechend getauscht. Wer als nächstes „dran“ ist und wann die Frist jeweils ausläuft, erfahren Führerscheininhaber auf dieser Seite.