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    Lappen geht – Karte kommt

    Der Umtausch der alten Führerscheine ist gesetzlich vorgeschrieben. Betroffen sind zunächst Personen, die in den Jahren 1953 bis 1958 geboren wurden. Sie müssen laut Verordnung bis spätestens zum 18. Januar 2022 einen aktuellen EU-Kartenführerschein haben. Ansonsten drohen im Rahmen einer Polizeikontrolle Verwarngelder. Die Kreisverwaltung rät deshalb allen Betroffenen, die Sonderöffnungszeiten zu nutzen. Die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein bietet Sondertermine an: Der Umtausch von alten Papier-Führerscheinen in neue EU-Kartenführerscheine ist am kommenden Samstag (11. Dezember) von 7.30 Uhr bis 15.00 Uhr in der Zulassungsstelle in Siegen, St.-Johann-Straße 23, und von 7.30 Uhr bis 13 Uhr in der Zulassungsstelle in Bad Berleburg, Am Breitenbach 1, möglich. Nicht alle Wer bereits in der Vergangenheit auf einen…