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Im alten Jahr noch einmal beim Erbseneintopf zuschlagen
Wer sich mit den Feuerwehrkameraden bei Erbseneintopf, heißer Wurst, Glühwein, Punsch und anderen Getränken auf den Jahreswechsel einstimmen will, den lädt die Freiwillige Feuerwehr Dernbach am Silvestertag (31. Dezember) zum gemeinsamen Feiern ein. Gefeiert wird von 11 bis etwa 14 Uhr rund ums und im Dorfgemeinschaftshaus in der Ortsmitte von Dernbach. Den Erbseneintopf gibt es auch zum Mitnehmen, so können in Dernbach und den umliegenden Orten die Küchen kalt bleiben. Die Veranstaltung ist inzwischen seit mehr als zwei Jahrzehnten auch ein beliebtes Ziel von Winterwanderungen am Silvestertag. Wer also nach dem Fußmarsch deftig essen möchte, der ist in dem Bad Endbacher Ortsteil willkommen.
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Strenge Voraussetzungen zum Gebrauch von Schreckschusswaffen
Mit Feuerwerk, Böllern und Glockengeläut wird in der Silvesternacht das neue Jahr begrüßt. Nicht selten kommen dabei auch Schreckschusswaffen zum Einsatz. Erlaubt ist das allerdings nur in wenigen Fällen. Der Kauf und Besitz von Schreckschusspistolen ist für Volljährige ohne weiteres erlaubt. Wer eine solche Waffe „führen“, also außerhalb der eigenen Wohnung, der eigenen Geschäftsräume oder des eigenen Grundstücks bei sich tragen will, benötigt seit 2003 den sogenannten Kleinen Waffenschein. Derzeit besitzen gut 2.300 Bürgerinnen und Bürger des Landkreises eine solche Berechtigung. Nicht in der Öffentlichkeit Gerade in der Silvesternacht hat das Führen und Benutzen einer Schreckschusswaffe für viele eine besondere Bedeutung. Allerdings muss allen Besitzern, ob sie nur Besitzer oder…