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Brandstiftung: 5.000 Euro Belohnung wurden ausgelobt

Eine Belohnung von 5.000 Euro für sachdienliche Hinweise wurde jetzt ausgesetzt. Und darum geht es: Das Bad Berleburger Kriminalkommissariat ermittelt aktuell in zwei Fällen von Brandstiftung an Zügen der Hessischen Landesbahn und bittet dabei auch um Mithilfe der Bevölkerung.

170.000 Euro Schaden im ersten Fall

Bei zwei Branddelikten entstand ein geschätzter Sachschaden von insgesamt sage und schreibe rund 170.000 Euro.
Der erste Vorfall ereignete sich in der Nacht zu Montag, dem 16. Juli, gegen 2.45 Uhr in einem Zug der Hessischen Landesbahn, der zu diesem Zeitpunkt im Erndtebrücker Bahnhof stand und dort gereinigt werden sollte. Entgegen der in diesem Fall ursprünglichen Annahme, das in diesem Zug entstandene Feuer sei durch einen technischen Defekt entstanden, ergaben die anschließenden Ermittlungen, dass mit Wahrscheinlichkeit von Brandstiftung auszugehen ist.
Eine Woche später – in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli, in der Zeit zwischen 1 und 6 Uhr nachts – entwickelte sich im Führerhaus eines im Bahnhof Bad Berleburg abgestellten Zuges der Hessischen Landesbahn ein weiterer Brand, bei dem die Spurenlage jedoch relativ schnell und eindeutig auf ein vorsätzliches Branddelikt hindeutete.

Und nochmals 60.000 Euro

Gegen 5.50 Uhr war der Schaden im Führerhaus des Zuges entdeckt worden. Das gesamte Abteil stand unter Qualm und Rauch, das Feuer war zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits von selbst wieder erloschen. Der bei diesem Delikt verursachte Sachschaden wird auf rund 60.000 Euro geschätzt. Die Bad Berleburger Ermittler fragen nun: „Wem sind in den Tatnächten verdächtige Personen im Bereich der Bahnhöfe Erndtebrück beziehungsweise Bad Berleburg oder auch in den betroffenen Zügen aufgefallen?“ Und: „Wer kann der Polizei mit sonstigen Hinweisen bei der Aufklärung der beiden Branddelikte helfen?“ Das von der Hessischen Landesbahn zur Verfügung gestellte Archivbild zeigt ein vergleichbares Zugmodell. Hinweise erbittet die Polizei unter der Rufnummer (02751) 909-0. Im Übrigen wurde die oben genannte Belohnung von der Hessischen Landesbahn für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Straftaten führen, ausgesetzt.